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Schließung städtischer Einrichtungen

Aufgrund der dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind wir leider gezwungen, die städtischen Spiel- und Sportanlagen sowie die touristischen Einrichtungen für die Öffentlichkeit bis auf weiteres zu schließen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit etwas Rücksichtnahme und gegenseitiger Hilfe werden wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen, damit das Gesundheitssystem entlasten und letztlich nichts weniger als Menschenleben retten. Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe, bleiben Sie gesund.

Ihr Johannes Reuschen, Stadtbürgermeister
 

3. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - Auszug

§ 1 Abs. 1 Nr. 11 CoBeLVO

Es sind geschlossen: Spielplätze und ähnliche Einrichtungen.

§ 1 Abs. 6 CoBeLVO

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Dies gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen. Im Übrigen sind die notwendigen hygienischen Anforderungen zu beachten.

3. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - Vollständig